2 Phasen Ausbildung (WAP)
Was bedeutet "Führerausweis auf Probe?
Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung (WAB) wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben.
Wann muss ich diese 2 Phasen-Weiterbildung besuchen?
Beide Kurstage (WAB 1 + 2) bis spätestens zum Ablauf der 3-jährigen Probezeit.
Was muss ich tun, um einen unbefristeten Ausweis zu erhalten?
Sie müssen die vorgeschriebene Weiterbildung besuchen und dürfen keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen, die zu einer Annullierung der Fahrberechtigung führen. (Art. 24b Abs. 1 VZV)
Ausserdem müssen Sie bei dem an Ihrem Wohnort zuständigen Strassenverkehrsamt frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe ein Gesuch um Erteilung eines unbefristeten Führerausweises einreichen. Das Gesuchformular erhalten Sie vom Kursveranstalter, bei dem Sie den ersten Kurstag absolvierten. (Anhang 4a VZV)
Was geschieht wenn ich einen der Kurstage nicht besuche?
Wer die Weiterbildung während der Probezeit nicht absolviert, verliert die Fahrberechtigung.
Nur in Härtefällen kann eine Nachfrist angesetzt werden. (Art. 24b Abs. 3 VZV)
Kursveranstalter
Es gibt verschiedene Kursveranstalter, informieren Sie sich bei Ihrem Verbands-Fahrlehrer.
Kurskosten
Die Kurskosten belaufen sich auf 300.-- bis 450.-- Fr. pro Kurstag. Fragen Sie Ihren Verbandsfahrlehrer nach Gutscheinen.
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